Bei My Time Fitness kannst du über die Firmenfitness-Anbieter Hansefit (jetzt Epassi) und Wellpass trainieren, und zwar an allen sieben Standorten. Dein Arbeitgeber schließt dafür einen Vertrag mit dem Netzwerk, du meldest dich über die Firma an und checkst per App im Studio ein.
Welche Firmenfitness-Anbieter kannst du bei My Time Fitness nutzen?
Bei Firmenfitness schließt dein Arbeitgeber einen Vertrag mit einem Netzwerkanbieter. Du trainierst dann in den Partnerstudios dieses Netzwerks. In unseren Studios kannst du mit zwei Netzwerken trainieren:
- Hansefit (jetzt Epassi): Hansefit tritt inzwischen unter dem Namen Epassi auf. Nach Angaben von Epassi zählt das Netzwerk deutschlandweit über 16.000 Partner.
- Wellpass: Jede teilnehmende Person erhält eine persönliche Wellpass-Mitgliedschaft und meldet sich damit in einem unserer Studios an.
Beide Netzwerke gelten an allen sieben Standorten von My Time Fitness:
- Barmstedt, Schusterring 16
- Bremervörde, Wesermünder Str. 60
- Brunsbüttel, Röntgenstr. 2
- Burg, Bahnhofstr. 1
- Faßberg, Große Horststraße 28
- Glückstadt, Hinterm Hofe 9
- Hemmoor, Otto-Peschel-Straße 18c
Nutzt deine Firma ein anderes Netzwerk, frag am besten direkt im Studio nach.
Wie funktioniert Firmenfitness von der Anmeldung bis zum Check-in?
Die Grundschritte sind bei beiden Anbietern gleich: anmelden, Einweisung, einchecken. In den Details gibt es Unterschiede.
Mit Hansefit (Epassi): Die Anmeldung läuft über deine Personalabteilung. Erst nach der Freigabe lädst du die kostenfreie App herunter. Mit ihr checkst du im Studio per QR-Code ein, dort findest du den Hansefit-Code und zusätzlich einen Epassi-Code. Zum Start fällt laut Epassi einmalig eine Trainingseinweisungsgebühr von 49,99 Euro brutto an, dafür bekommst du einen Gutschein in der App. Bei uns im Studio gibt es dann persönliche Trainingsbetreuung, danach trainierst du regelmäßig.
Mit Wellpass: Deine Mitgliedschaft startet immer am Monatsersten. Anmelden musst du dich je nach Firma bis zum 15. oder 20. des Vormonats. Vor dem ersten Training vereinbarst du einen Termin für die einmalige Ersteinweisung. Sie kostet laut Wellpass in der Regel 44 Euro und wird direkt im Studio bezahlt. Bei der Einweisung besprechen wir deine Ziele, erstellen deinen Trainingsplan und erklären dir die Geräte.
Praktisch, wenn du viel unterwegs bist: Mit Wellpass kannst du mehrmals am Tag in verschiedenen Partnerstudios einchecken, im selben Studio aber nur einmal pro Tag.
Hast du gesundheitliche Beschwerden, klär vor dem Start ärztlich ab, welches Training für dich passt, und sprich das bei der Einweisung an.
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Was kostet Firmenfitness den Arbeitgeber?
Epassi veröffentlicht keine Pauschalpreise. Der Lizenzpreis richtet sich nach Unternehmensgröße, Vertragsart und Anforderungen. Eine Lizenz entspricht einer mitarbeitenden Person.
In der Regel teilen sich Unternehmen und Beschäftigte die Kosten. Epassi empfiehlt einen Eigenanteil von 15 bis 25 Euro brutto im Monat. Wie hoch Zuschuss und Eigenanteil tatsächlich ausfallen, legt dein Arbeitgeber fest.
Auch kleine Betriebe können Firmenfitness anbieten. Epassi verlangt diese Mindestzahl an Lizenzen:
- unter 30 Beschäftigte: mindestens 2
- 30 bis 100 Beschäftigte: mindestens 5
- über 100 Beschäftigte: mindestens 10
Bei Wellpass schließt das Unternehmen eine Vereinbarung und legt fest, wie viele Mitarbeitende teilnehmen. Die Konditionen dafür klärt es direkt mit Wellpass.
Was gilt steuerlich beim Fitnessstudio über den Arbeitgeber?
Übernimmt oder bezuschusst der Arbeitgeber Fitnessstudio-Beiträge, ist das laut Deutscher Rentenversicherung grundsätzlich ein steuer- und beitragspflichtiger geldwerter Vorteil. In Betracht kommt aber die Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro im Monat nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Dafür muss der Arbeitgeber Vertragspartner sein oder vorab einen zweckgebundenen Gutschein von höchstens 50 Euro monatlich übergeben.
Wichtig: Die 50 Euro sind eine Freigrenze für alle Sachbezüge zusammen. Andere Sachzuwendungen im selben Monat können sie bereits ausschöpfen.
Der Bundesfinanzhof hat 2020 entschieden, dass der Vorteil aus einem Firmenfitness-Programm monatlich zufließt, auch bei einjährigen Trainingslizenzen. Für die monatliche Freigrenze werden die Eigenanteile der Beschäftigten angerechnet. Gibt es keinen üblichen Endpreis, kann der Vorteil nach den Kosten des Arbeitgebers bemessen werden.
Ist die Leistung steuerfrei, zählt sie auch nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt. Dieser Überblick ersetzt keine Steuerberatung: Ob die Freigrenze in deinem Unternehmen greift, hängt vom Einzelfall ab.
Häufige Fragen
Was brauchst du für den Check-in im Studio?
Dein Smartphone mit der App deines Netzwerks. Bei Hansefit (Epassi) scannst du damit den QR-Code im Studio. Die App erhältst du erst, wenn deine Personalabteilung dich freigegeben hat.
Ändert sich durch den neuen Namen Epassi etwas für Hansefit-Mitglieder?
Laut Epassi aktuell nicht. Die Hansefit-App funktioniert weiter, eine neue Epassi-App ist angekündigt. Das Partnernetzwerk bleibt bestehen. Fragen zu deinem persönlichen Benefit klärst du mit deiner Personalabteilung.
Kannst du die Mitgliedschaft kündigen?
Bei Epassi ist die Mitgliedschaft monatlich kündbar, über die Fortführung der Kooperation entscheidet dein Arbeitgeber jährlich. Wie die Regeln bei Wellpass in deiner Firma aussehen, erfährst du in der Personalabteilung.
Was tun, wenn deine Firma keine Firmenfitness anbietet?
Sprich deine Personalabteilung darauf an. Auch kleine Betriebe kommen infrage, bei Epassi sind bei unter 30 Beschäftigten mindestens 2 Lizenzen nötig. Bis dahin kannst du My Time Fitness direkt kennenlernen.
Du möchtest erst ausprobieren, ob unser Training zu dir passt? Dann nutze unser Angebot 14 Tage kostenlos testen, an jedem unserer sieben Standorte. Planst du als Arbeitgeber Firmenfitness und hast Fragen zu unseren Studios, nimm Kontakt mit uns auf.
Quellen
- Firmenfitness Hansefit, My Time Fitness
- Firmenfitness Wellpass, My Time Fitness
- Infos für Hansefit-Bestandsmitglieder zum Rebranding, Epassi
- Epassi Sports für Mitarbeitende, Epassi
- Kosten Firmenfitness, Epassi
- Trainingsbeginn und Nutzung, EGYM Wellpass Hilfecenter
- Bundesfinanzhof, Urteil vom 07.07.2020, VI R 14/18
- Lexikon summa summarum: Betriebliche Gesundheitsförderung, Deutsche Rentenversicherung
Transparenzhinweis: Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Das Artikelbild ist KI-generiert.
